Erd-, Maurer- und Betonarbeiten
1. Baustelleneinrichtung
Zur BE gehört das Stellen des Schnurgerüstes, der Antransport von Maschinen, Geräten, Gerüsten und anderen Hilfsmitteln, die zur ordnungsgemäßen Erstellung des Bauvorhabens erforderlich sind, deren Vorhaltung während der Bauzeit und deren Abtransport, sowie die Beräumung aller Abfallstoffe, soweit sie dem Auftragnehmer zuzurechnen sind.
Die Verbrauchskosten für Baustrom und Bauwasser trägt der AN.
Bauschutt wird vom Verursacher laufend geräumt.
2. Erdarbeiten
Der Mutterboden wird, soweit vorhanden, abgetragen und in unmittelbarer Baugrubennähe als Miete abgelagert.
Der Baugrubenaushub erfolgt einschließlich der erforderlichen Arbeitsräume und wird ebenfalls seitlich gelagert.
Es wird ein ungestörter Baugrund der Gewinnungsklassen 3-5 (DIN 18300) angenommen.
Die Verfüllung der verbleibenden Baugrube nach der Gebäudeerstellung ist Bestandteil der Außenanlage. Wenn die Verfüllung jedoch für den Baufortschritt notwendig ist, wie zum Beispiel für das Stellen des Gerüstes oder den Schutz der Kellerwandabdichtung vor Frost oder Beschädigung, so ist die Realisierung nach Aufforderung durch den Rohbauunternehmer vom Bauherren zu veranlassen.
3. Fundamente
Als Gründung wird eine ca. 25 cm dicke Stahlbetonbodenplatte hergestellt. In diese wird ein verzinkter Bandstahl als Fundamenterder umlaufend eingelegt und mit einbetoniert. Unter die Bodenplatte wird, wenn erforderlich, eine Kiesfilterschicht eingebracht, die mit einer Folie abgedeckt wird. Eine zulässige vorhandene Bodenpressung von 250 KN / m² und eine frostfreie Einbindung der Bodenplatte werden vorausgesetzt.
4. Entwässerung
In der angebotenen Leistung sind alle Entwässerungsleistungen im Misch- und Trennsystem als PVC-Leitungen einschließlich aller Formstücke in oder unter der Bodenplatte enthalten, der dazugehörige Rohrgrabenaushub eingeschlossen.
5. Mauerwerke
Alle Umfassungswände werden aus 36,5 cm dicken porosiertem Ziegelmauerwerk errichtet, welches die gültigen Wärmeschutznormen erfüllt.
Innenwände werden nach statischen Erfordernissen aus gleichen oder ähnlichen Materialien erreicht, wobei die Wanddicken 24,0; 17,5 oder 11,5 cm dick sein können.
6. Bauwerksabdichtung
Alle erdberührten Umfassungswände erhalten eine Abdichtung Bitumenbasis oder mit einer kunststoffvergüteten Dichtungsschlämme auf Zementbasis.
Diese Abdichtung wird gegen mechanische Beschädigung geschützt.
Als Belastung der Abdichtung wird Erdfeuchte angenommen und der höchste Grundwasserstand liegt maximal 0,5 m unter der Gründungssohle.
7. Geschossdecken
Es werden Stahlbetondecken mit tapezierfähiger Unterseite eingebaut. Die Deckenstärke richtet sich nach statischen Erfordernissen und beträgt ca. 18 cm.
Die Geschosshöhen betragen in der Regel 2,75 m.
8. Hauseingangspodest
Es wird ein Ortbetonpodest ohne Belag mit bis zu 3 Stufen hergestellt.
9. Dachstuhl
Es wird ein zimmermannsmäßig abgebundener Dachstuhl aus Nadelschnittholz hergestellt, welcher mit einem umweltverträglichen Holzschutzmittel gegen tierische und pflanzliche Schädlinge geschützt wird.
Sichtbare Sparren und Fetten werden gehobelt und der Dachüberstand wird mit einer gehobelten Nut-Feder-Schalung komplettiert.
10. Dachdeckung
Es erfolgt eine Eindeckung mit Betondachsteinen in der Farbe Ziegel- oder Naturrot.
Als Produkt kommt die Frankfurter Pfanne oder Taunuspfanne zum Einsatz.
Der Aufbau der Deckung erfolgt nach den gültigen Dachdeckerfachregeln mit allen erforderlichen Form- und Zusatzteilen.
11. Dachklempner
Dachrinnen, Fallrohre und Verwahrungen werden in Titanzink ausgeführt.
Der Schornstein ist über ein Dachausstiegsfenster und Gitterroststufen erreichbar.
12. Kamin
Es wird ein einzügiger wärmegedämmter Fertigteilkamin hergestellt.
Der Schornsteinkopf wird in der Dachfarbe mit Eternit verschiefert.
13. Treppen
Die Treppen vom Keller bis zum Dachgeschoss werden in Stahl- Holz- Konstruktion hergestellt.
14. Innenputz
Alle Innenwände erhalten einen einlagigen tapezierfähigen Putz.
15. Außenputz
Als Außenputz wird ein Scheibenputz als Edelputz mit einer Kornstärke von 2 mm auf einen Leichtunterputz aufgebracht. Farbe nach Wahl des Bauherren in hellen Pastelltönen.
Der Sockel wird mit Zementputz glatt geputzt. Die Höhe wird, unter der Beachtung der Mindestsockelhöhe, mit dem Bauherrn abgestimmt.
Putzeckschienen sind im Preis enthalten.
16. Dachausbau
Im Leistungsumfang des AN ist die Wärmedämmung enthalten. Es wird 180 mm dicke Mineralwolle verwendet, welche in Verbindung mit dampfdichter Folie einen umfassenden Wärmeschutz gewährleistet.
Auf einer Konterlattung werden anschließend 12,5 mm Gipskarton aufgebracht.
Eine Einschubtreppe gehört zum Leistungsumfang.
17. Estricharbeiten
Auf die Rohdecken wird eine Trittschall- und Wärmedämmung aufgebracht und darauf mit Dämmstreifen zu den Umfassungswänden ein Zementestrich eingebaut (schwimmend).
Der Keller erhält einen Zementestrich auf einer Folietrennlage.
18. Fenster
Die Wohnraumfenster und Fenstertüren werden aus Kunststoff, mit Isolierverglasung eingesetzt.
Die Kellerfenster werden aus Kunststoff mit Einfachverglasung eingesetzt.
Als Außenfensterbänke kommen gekantete Aluminiumprofile mit seitlichen Abschlussteilen
zum Einsatz. Die Innenfensterbänke werden aus Agglomerat gefertigt.
19. Haustür
Es wird eine Haustür aus Kunststoff geliefert und eingebaut.
20. Innentüren
Türblatt und Türrahmen in Eiche hell furniert oder gleichwertiges Material. (Industriefertigung)
Türblatt mit Röhrenspankern, Türrahmen mit dreiseitig umlaufender Dichtung.
Kellertüren mit Stahlumfassungszarge. Türblätter beschichtet, in leichter Ausführung.
21. Die Elektroinstallation beginnt ab der Panzersicherung und wird nach den VDE- und EVU- Vorschriften ausgeführt.
Elektrische Hauptverteilung, Zählerschrank, Elektroleitungen ab Panzersicherung.
Zählerschrank aus Stahlblech lackiert, mit Zählertafeln, allen erforderlichen Abgängen und Hauptsicherungen.
Verteilerkästen und Sicherungsautomaten innerhalb der Wohnungen unter Putz.
In Wohnräumen befinden sich die Wand- und Deckenleitungen unter Putz. Im nichtausgebauten Dachgeschoss sind Leitungen, Schalter und Steckdosen auf Putz verlegt.
Jedes Haus erhält in der Diele eine Telefonleerdose und im Wohnzimmer eine Antennenleerdose mit den dazugehörigen Leerrohren.
22. Die Grundausstattung bietet ein energiesparendes, zeitgemäßes Heizsystem.
Dies gilt sowohl für den Öl- oder Gaskessel als auch für die dazu gehörige Regeltechnik. Es wird dabei immer von einer Warmwasserzentralheizung ausgegangen.
Kessel
Niedertemperatur- Öl- bzw. Gaskessel, deutsches Markenfabrikat, witterungsabhängige, vollautomatische Regelung der Kessel- und Heizungsvorlauftemperatur mit Zeitschaltuhr zur Nachtabsenkung. Integrierter Warmwasserboiler zur Brauchwasserversorgung, ca. 130 l Inhalt, temperaturgeregelt.
Öltank
Kunststoffbatterietanks, korrosionsbeständig, 5 Jahre Herstellergarantie, Fassungsvermögen 4000 Liter.
Heizkörper
Flachheizkörper mit automatisch arbeitenden Thermostatventilen zur individuellen Regelung der Raumtemperatur.
Alternativ kann eine Elektro-Fußbodendirektheizung in allen Wohnräumen unter dem Estrich verlegt werden.
Badewannenanlage
Stahleinbauwanne emailliert, 170/75 cm, Wanne geerdet, Einhandmischer, Wannenfüll- und Brausebatterie verchromt. Brausewannenanlage (wenn vorgesehen) Stahlbrausewanne emailliert, flache Ausführung, geerdet, Einhandmischer, Brausebatterie verchromt.
Waschtischanlage
Kristallporzellanwaschtisch, 1 Stück, komplett mit verchromter Einhandmischbatterie mit Zugknopfablaufgarnitur.
Klosettanlage
Flach- oder Tiefspülstandklosett aus Kristallporzellan. Geräuscharmer Kunststoffspülkasten mit wassersparender Betätigungsarmatur.
Küchenanschluss
Vorgesehen ist ein Kalt- oder Warmwasser- sowie ein Abwasseranschluss für den bauseitigen Anschluss eines Spültisches und nebenstehend einer Geschirrspülmaschine.
Die Anschlüsse erhalten entsprechende Absperrventile.
Leitungsinstallation
Wasserleitungen werden in Kupferrohr oder gleichwertigen Materialien in den Wohnräumen unter Putz bzw. innerhalb der Estrichdämmschicht verlegt.
Alle Abfluss- und Entlüftungsleitungen sind aus Heißwasser und korrosionsbeständigem Material. Entlüftungsleistungen werden über Dach geführt.
Bad
2 m hohe Einfliesungen in Mörtel verlegt oder verklebt. Keramikfliesen in verschiedenen Formaten in weiß oder grau verfugt. Fliesenpreis max. 30 DM / m².
WC
Keramikfliesen in verschiedenen Formaten, verklebt oder in Mörtel verlegt, weiß oder grau verfugt. Einfliesung ca. 1,35 m hoch. Fliesenpreis max. 30 DM / m².
Küche, Bad, Windfang und WC
Fußboden-Keramikfliesen in verschiedenen Formaten in Mörtel verlegt oder verklebt und rauh verfugt. Fliesenpreis max. 35 DM / m².
Alle Wohnräume im Erd- und Dachgeschoss erhalten Velour- oder Schlingenteppichboden, in Bahnen mit Holz oder Teppichsockelleiste. Materialpreis max. 28 DM / m².
Der Wohnbereich erhält Rauhfasertapete mit Dispersionsfarbanstrich weiß oder hell getönt oder Mustertapete nach Vorlage, wobei übliche Tapezierfähigkeit vorausgesetzt wird.
Zimmertüren und Heizkörper werden endbehandelt eingebaut.
Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten, je nach Ort und Lage des Grundstückes, können die nachfolgend beschriebenen Positionen kalkulatorisch nicht erfasst werden und sind deshalb nicht Bestandteil des Festpreises.
1.
Bereitstellen von Baustrom- u. Bauwasseranschlüsse, Dimensionierung
nach
Angabe des AN, mit den entsprechenden
Zähleinrichtungen.
2. Einmessen des Gebäudes auf das vom Baubetrieb erstellte Schnurgerüst.
3. Schlusseinmessung des Gebäudes nach Abschluss der Baumaßnahmen.
4.
Beantragung und Beauftragung aller Medienanschlüsse wie Gas, Wasser,
Abwasser, Telefon, Elektroenergie
5.
Das Gelände muss vor Beginn der Bauarbeiten baufrei gemacht sein, d.h.
eventuell vorhandene Altbebauung oder Reste davon
müssen beräumt sein.
Bäume, Sträucher und Zäune müssen entfernt
werden.
6.
Der Bauplatz muss während der Bauzeit für schwere Baufahrzeuge und
Kräne
bis 40 t problemlos zugänglich und sicher befahrbar
sein.
7. Die Abfuhr von überschüssigen Aushubmassen ist nicht im Festpreis enthalten.
8. Eventuelle Leitungsumverlegungen sind Leistung des Bauherrn.
9.
Das Baugrundrisiko trägt der Bauherr, das heißt, dass
Mehraufwendungen aus
nicht vor Baubeginn ersichtlichen Faktoren, wie
felsiger Baugrund, vorhandene
Bauwerksteile einer Altbebauung, Grund- oder
Schichtenwasser oder nicht ausreichend
tragfähiger Baugrund einen Mehrpreis bedingt, der
vor Beginn der Arbeiten vom AN
benannt und vom Bauherrn bestätigt sein muss.
10.
Außenanlagen, wie Terrassen, Einfriedungen, Garagen und Treppen über
den
beschriebenen Umfang hinaus.
11. Mehrleistungen, welche sich aus behördlichen Auflagen ergeben.
12. Mehraufwendungen, welche sich aus Sonderwünschen des Bauherrn ergeben.